Geschäftskunden

Für Händler, Werkstätten und Flotten

Wer regelmäßig mehrere Fahrzeuge aufbereiten lässt, bekommt andere Konditionen als ein einzelner Auftrag.

Ich arbeite bereits für einen Autohändler und kenne den Unterschied: Bei Ihnen zählt nicht das beste Ergebnis um jeden Preis, sondern ein verlässliches Ergebnis zu einem kalkulierbaren Preis und zum vereinbarten Termin.

Deshalb rechne ich für Geschäftskunden nicht nach Paketliste ab, sondern nach Menge und Umfang. Sagen Sie mir, wie viele Fahrzeuge in welchem Rhythmus anfallen, und Sie bekommen einen festen Satz je Fahrzeug.

Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weise ich keine Umsatzsteuer aus — auf meinen Rechnungen ist für Sie also keine Vorsteuer abziehbar. Das gehört vor der ersten Zusammenarbeit auf den Tisch.

Abrechnung
Fester Satz je Fahrzeug
Termine
Auch außerhalb der Stoßzeiten
Ort
Bei Ihnen auf dem Hof
Typische Fälle
Verkaufsvorbereitung, Rückläufer
Umsatzsteuer
Wird nicht ausgewiesen

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